„Jetzt brauche ich keine Angst mehr zu haben, dass ich sterbe.“ Zweimal hat Alice die Feuerwehr gerufen, da sie gedacht hatte, sie hätte einen Herzinfarkt. Später beruhigt ein Facharzt sie nach einer Herzkranzgefäßuntersuchung. Es wurde nichts gefunden. „Mir ging es hundeelend, mir war schwindlig und ich hatte einen Tremor. Die ganze Zeit habe ich mich gefragt, was nicht mit mir in Ordnung ist“, erzählt Alice.
Während der Corona-Pandemie stand Alice als Erzieherin in vorderster Reihe. In einer Rede dankte Angela Merkel Menschen wie Alice, die jeden Tag aufs Neue an Ihre Arbeit gingen und für Menschen da waren, aus vollstem Herzen. „Ich habe nicht darum gebeten, während einer Pandemie zur Arbeit gehen zu müssen“, sagt Alice. „Während der Pandemie wollte die Politik alles bestimmen. Jetzt will niemand mehr etwas von uns wissen“. Heute kann Alice nicht mehr arbeiten, durch eine Post-Covid-Erkrankung muss sie ihre Energie ganz genau aufteilen. Die meiste Zeit kann sie nur Zuhause im Bett oder auf dem Sofa liegen.
Corona als Risikofaktor am Arbeitsplatz
Alice ist in ihren Fünfzigern, trägt ihre Haare zusammengebunden, ihr Gesicht umrahmt ein Pony und eine Brille. Sie sieht aus wie eine Erzieherin, bei der man gerne das eigene Kind lassen würde. Als wäre sie mit allen Wassern gewaschen. 2022 infiziert sich Alice während der Arbeit mit Corona. Ein Kind kommt mit Krankheitssymptomen in die Kita. Laut der Mutter sei der Test zu Hause negativ gewesen, und überhaupt müsse sie schnell weg, sie habe einen wichtigen Termin. Das Kind und Alice bleiben. Noch am gleichen Tag ist der Test des Kindes positiv. Und der von Alice wenige Tage später auch. „Ich hatte auch wichtige Termine in meinem Leben. Jetzt kann ich gar nichts mehr machen“, sagt Alice.

Nach zwei Wochen mit üblichen Krankheitssymptomen kehrt sie in die Kita zurück. Wenige Tage später ruft sie das erste Mal die Feuerwehr. Ihr ist schwindlig, sie hat hohen Blutdruck, kann nicht stehen und sitzen, ohne dass ihr Herz anfängt zu rasen. Gleichzeitig hat sie Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren und sich an bereits Geschehenes zu erinnern. Die Symptome werden nicht besser und Alice bleibt lange krank. Nachdem sie sechs Wochen eine psychosomatische Reha besucht hat, fängt sie mit dem Wiedereingliederungsprogramm wieder an. „Ich war nicht gesund, aber ich habe das Geld gebraucht“, so Alice. Denn Krankengeldzahlungen betragen nach sechs Wochen nur zwischen 70 bis 80 Prozent des Ursprungsgehaltes.
Nicht mehr gesund
Wenige Tage nachdem Alice mit 30 Stunden pro Woche komplett zurück am Arbeitsplatz ist, steckt sie sich jedoch ein zweites Mal an. Dieses Mal durch eine Kollegin, die selbst krank zur Arbeit kommt. Wieder kommt ein PCR-Test positiv zurück. Und Alice wird nicht wieder gesund. Nach vier Monaten beantragt sie von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Verletztengeld, bei der sie als Erzieherin Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Neben Erzieher*innen versichert die BGW mit ihren 9,6 Millionen Mitgliedern auch Angestellte in Krankenhäusern, Apotheken sowie Pfleger*innen und ist sowohl für die Prävention als auch die Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verantwortlich.
Die Verletztenrente soll durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursachten wirtschaftlichen Schaden im Erwerbseinkommen ausgleichen und ist Teil der Entschädigungsleistungen nach dem SGB VII.
Kampf gegen die Bürokratie
Was folgt, ist eine Behörden-Odyssee. Alice, die sich im Alltag müde und schwach fühlt, wird von der BGW geraten, zu einem Post-Covid Check zu gehen und eine Reha zu besuchen, damit sichergestellt wird, dass Alices Symptome zweifelsfrei auf ihre Covid-Infektion zurückgeführt werden können. Sie nimmt in der Hoffnung an, dass sie dadurch genesen wird. Aber sie beantragt auch die Verletztenrente von der BGW, die ihr zusteht, wenn belegt werden kann, dass sie durch eine Corona-Infektion und die darauffolgende Post-Covid Erkrankung, die sie sich während der Arbeit zugezogen hat, nicht mehr erwerbstätig sein kann.
Während der Post-Covid Reha, die der BGW gehört, wird sie mit Post-Covid diagnostiziert. Allerdings fordert die BGW für die Anerkennung von Post-Covid für Ihre Verletztenrente den Besuch von vier Fachärzten. Während Alice nach der Reha an zwei Wiedereingliederungsmaßnahmen pro Woche teilnimmt, soll sie nun innerhalb einer Woche zusätzlich zwei Fachärzte für die BGW aufsuchen. Damit sich ihr Zustand nicht verschlimmert, rät ihre Hausärztin ihr, sich für diese Woche bei den Wiedereingliederungsmaßnahmen krankzumelden. Doch die Reha-Managerin, die von der BGW für Alices berufliche Wiedereingliederung verantwortlich ist, widerspricht. Die Wiedereingliederung dürfe nicht unterbrochen werden, schildert Alice die Situation.
Von Long-Covid wird gesprochen, wenn gesundheitliche Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von vier Wochen fortbestehen, wieder oder neu auftreten. Post-Covid beschreibt Beschwerden, die mehr als zwölf Wochen nach Beginn der SARS-CoV-2-Infektion noch vorhanden sind und nicht anderweitig erklärt werden können. (Robert-Koch-Institut)
Unter Druck gesetzt
Laut Alice wurde ihr von der Reha-Managerin der BGW gesagt, dass wenn sie sich nicht in der Lage sehe, in der Woche arbeiten gehen zu können, die Wiedereingliederung abgebrochen werden müsse. Da dann nicht mit einem Berufseintritt zu rechnen sei, würde das Verletztengeld enden, die Agentur für Arbeit sei dann für sie zuständig. Alice fühlt sich unter Druck gesetzt.
Überlastungen haben bei Personen mit Post-Covid zur Folge, dass sich der Zustand zeitversetzt drastisch verschlimmert und sie möglicherweise langfristig noch stärker eingeschränkt sein werden. „Ich habe mich gefühlt, als würde mir eine Pistole auf die Brust gesetzt werden“, beschreibt Alice die Situation. Unter Druck bricht sie die Wiedereingliederung ab. Sofort erhält sie einen Brief von der BGW: Ihr Verletztengeld wird eingestellt. Sechs Wochen später erhält sie die erste Zahlung von der Agentur für Arbeit. 960 Euro. Als Erzieherin hatte sie vor der Covid-Infektion rund die Hälfte erhalten. Zwei Monate später erhält Alice einen weiteren Brief von der BGW. Ein Anspruch auf Rente bestehe nicht, da kein Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Coronainfektion bestehe.
Statistische Wahrscheinlichkeit vs. Tatsächliche Anerkennung von Post-Covid
Seit der Corona-Pandemie wurden 418.000 beruflich bedingte Covid-19-Erkrankungen bei der BGW gemeldet. 281.000 dieser Fälle wurden anerkannt. Da sie während der Arbeit an Covid-19 erkrankten und Long-Covid oder Post-Covid entwickelten, erhielt jedoch nur 9.054 Menschen Verletztengeld von der BGW. 4.600 Menschen wurden ins sogenannte Reha-Management aufgenommen. Dazu gehört auch die berufliche Wiedereingliederung. Nur 961 Personen im Gesundheits-, Pflege- und Wohlfahrtssektor, den die BGW abdeckt, haben seit Ausbruch der Pandemie eine sogenannte Verletztenrente aufgrund von Covid-19 erhalten.

„Die Anerkennung der Erkrankung führt nicht zur Rehabilitation und Entschädigung, sondern bleibt ein formaler Akt ohne substanzielle Folgen. Tausende Schwererkrankte stehen damit ohne vernünftige Absicherung da“, kritisiert Anne Zerr, Sprecherin der Linken im Bundestag. Ihre Fraktion hatte eine sogenannte Kleine Anfrage an den Bundestag gestellt, um Zahlen rund um Covid-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall zu erhalten. „Nur 0,31 Prozent der Covid-19-Erkrankten durch Berufskrankheit oder Arbeitsunfall erhielten oder erhalten zeitweise eine Verletztenrente. Das überrascht, denn schon unter allen Infizierten entwickeln ein bis zwei Prozent eine schwere Form von Long-Covid“, erklärt Zerr.
Steffi Neldner arbeitet ehrenamtlich in der Sozialberatung für den Verein Fatigatio, der Betroffene von Corona-Erkrankten und ME/CFS repräsentiert. Sie kennt diese Situationen nur zu gut. „Ich kann allen Betroffenen nur raten, sich juristische Hilfe zu holen, denn ohne diese wird derzeit fast alles abgelehnt.“ Die BGW erklärt auf Anfrage: „Wenn aufgrund von Vorerkrankungen und/oder fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen kein ‚hinreichend wahrscheinlicher Ursachenzusammenhang‘ festgestellt werden kann“, fehle die Rechtsgrundlage für eine Verletztenrente. Heißt: Betroffene können nicht allein damit argumentieren, dass sie vor der Infektion die Krankheitssymptome noch nicht hatten und diese daher mit der Covid-Erkrankung zusammenhängen müssen. „Das ist aus Sicht der Betroffenen oft schwer nachvollziehbar“, so die BGW.
Post-Covid verstärkt finanzielle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
81 Prozent der Personen, die Corona als anerkannte Berufskrankheit haben, sind Frauen. Einer der Gründe dafür könnte sein, dass Frauen 52 Prozent der Arbeitskräfte in systemrelevanten Berufen ausmachen. Neun von zehn Pfleger*innen sind Frauen, zwei Drittel der Stellen an Supermarktkassen und in Apotheken werden von Frauen besetzt. Und: Frauen entwickeln doppelt so wahrscheinlich Long-Covid-Symptome.
Stand März 2026 betrug die Verletztenrente bei 88 Prozent der Betroffenen der BGW Summen unterhalb der Armutsgrenze. Dies ist besonders bitter, da die Verletztenrente eine Entschädigung sein und den finanziellen Schaden der Betroffenen durch den Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ausgleichen soll. Nur 33 Betroffene erhielten dieses Jahr 1.600 Euro oder mehr pro Monat Verletztenrente durch die BGW. 17 Prozent der Betroffenen erhalten von der BGW weniger als 400 Euro Verletztenrente, nachdem sie sich während der Ausübung ihres Berufs mit Covid infiziert haben.
Wer vor Covid-19 bereits an chronischen Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder psychischen Erkrankungen gelitten hat, hat doppelt schlechte Karten, eine Verletztenrente zu erhalten Denn einerseits ist die Wahrscheinlichkeit höher, Post-Covid zu entwickeln. Und „man hat dann eine schlechtere Startposition“, um zu beweisen, dass die Post-Covid-Symptome mit der Infektion zusammenhängen, so Friederike Bolte. Sie ist Referentin im Sozialrecht, Volljuristin und arbeitet für den Sozialverband VdK im Unfallversicherungsrecht.

Es sei doch nur die Psyche
Während der Arbeit hat Bolte regelmäßig mit Covid zu tun. „Wenn es um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geht, sehe ich ein großes Problem, wenn Betroffene vor der Covid-Infektion bereits Vorerkrankungen hatten“, erklärt Bolte. „Man hat dann deutlich schlechtere Ausgangsbedingungen, besonders wenn psychische Erkrankungen aktenkundig sind. Die Symptome nach der Infektion werden schnell auf Vorerkrankungen zurückgeführt.“ Denn durch das fehlende Wissen rund um Post-Covid käme es häufig zu einer Psychiatrisierung der Krankheit.
Die Psychiatrisierung und die Kausalitätsfrage machen auch Alice Probleme. Denn ein Jahr vor ihrer Infektion war eine langjährige Beziehung zu Ende gegangen. „Ich habe mir gesagt, das Leben geht weiter“, so Alice. Dass sie sich, als sie erkrankt ist, mit der Trennung bereits abgefunden hatte, spielt keine Rolle. Denn die Trennung und durch sie möglicherweise folgende Depressionen könnten in den Augen von Gutachter*innen der wahre Grund für ihre vermeintlichen Post-Covid-Symptome sein. Beratungsstellen bestätigten diese Sorge, dass häufig „die Psyche“ als alleinige Ursache der Symptome herangezogen werde.
Juristin Bolte rät Betroffenen wie Alice, sich beraten zu lassen, falls Verletztengeld oder Verletztenrente abgelehnt werden sollten. „Als erste Möglichkeit gibt es das Widerspruchsverfahren, danach erst besteht die Möglichkeit zu klagen.“ Jedoch betont Bolte, dass Betroffene das nicht alleine tragen müssten: „Versucht, Unterstützung zu finden. Das muss niemand alleine stemmen.“ Sozialverbände wie der VdK bieten ihren Mitgliedern eine Rechtsberatung und -vertretung an, aber auch Betroffenenverbände stehen bei Anfragen zur Verfügung.
Hilfsstrukturen statt Bürokratiemarathon
Holger Lange, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Bundesverbandes des VdK, fordert, die Versorgungspfade zu überdenken. „Wir sollten uns fragen, ob wir wirklich wollen, dass schwer kranke Menschen einen wahren Marathon absolvieren müssen, bevor sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen.“ Dazu gehören Termine beim Hausarzt, das Aufsuchen mehrerer Fachärzte für eine Ausschlussdiagnostik sowie die Suche nach Ärzt*innen, die auf Long-Covid spezialisiert sind. Lange kritisiert das Fehlen klarer Kriterien und die fehlende systematische Auswertung aktueller medizinischer Forschung.
Außerdem sieht Lange eine Notwendigkeit für bundesweite Lotsenstellen, um Betroffene an die richtigen Ansprechpartner zu verweisen. „Idealerweise würden diese Lotsenstellen über die Krankenkassen und Kommunen laufen und Betroffene durch Diagnostik-, Antrags- und Leistungswege führen.“ Denn momentan meistert Alice alles allein. Sie hat mehrere dicke Ordner, um die Schreiben der BGW, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, ihrer Krankenkasse und ihre medizinischen Dokumente aufzubewahren. Währenddessen leidet sie weiterhin an chronischer Erschöpfung und Gedächtnisproblemen. „Wenn ich ewig in der Warteschlange hänge, muss ich häufig erst mal fragen: Entschuldigung, wo rufe ich eigentlich gerade an? Und was wollte ich nochmal von Ihnen?“, so Alice.

Zielgrade noch nicht in Sicht
Auch Alice hat sich jetzt die Unterstützung von einer Anwältin geholt und Widerspruch gegen die Entscheidung der BGW eingelegt. Sie fordert die Bewilligung der Rente und weiterer Heilbedarfsmaßnahmen, die im Rahmen ihrer Post-Covid-Erkrankung nötig sind. In dem Schreiben kritisiert Alices Anwältin, dass nach der Lektüre des Gutachtens vom Gutachter der BGW der Eindruck entstehe, dass dieser nicht über die „erforderlichen Fachkenntnisse zur Begutachtung des hier vorliegenden komplexen Krankheitsbildes“ verfüge. Jeglicher Bezug zu anerkannten wissenschaftlichen Standards zur Begutachtung von Post-/Long-Covid-Erkrankungen würde fehlen.
Für Alice heißt das: Endlich ein wenig Unterstützung bei der Bewältigung der bürokratischen Ansprüche der BGW um das Geld zu erhalten, was ihr zusteht. Die Unterstützung der Anwältin ist eine große Erleichterung für sie, aber auch eine weitere finanzielle Belastung – und noch lange keine gesellschaftspolitisch zufriedenstellende Lösung. Dafür braucht es, wie Lange herausgestellt hat, bundesweite Lotsenstellen, Ärzte und Sachverständige die auf Long- und Post-Covid spezialisiert sind sowie eine finanzielle Absicherung für tausende von systemrelevanten Arbeitenden, unabhängig von ihrer psychischen Gesundheitsgeschichte und existierenden chronischen Erkrankungen vor der Infektion.

Der Artikel erscheint im Rahmen unseres Open Calls für FLINTA*, gefördert durch Filia. Die Frauenstiftung bei redaktioneller Unabhängigkeit.
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